Gluecksspielsucht

Glücksspiele üben auf viele Menschen einen besonderen Reiz aus. Die Spannung beim Spielen mit der Aussicht auf einen stattlichen Gewinn wird in weiten Teilen der Bevölkerung als harmloses Freizeitvergnügen angesehen.

Ohne Zweifel gibt es unter den Glücksspielern jedoch mehr Verlierer als Gewinner. Unkontrolliertes Spielen mit der verklärten Hoffnung, durch höhere Einsätze Verluste ausgleichen zu können, führen bei vielen Spielern zu Schwierigkeiten. Gerät das Spielverhalten dieser Spieler weiter außer Kontrolle, kann es sich zu einer Glücksspielsucht (zu einem pathologischen Spielverhalten) entwickeln.

Einer derartigen Entwicklung wollen wir mit Aufklärung, Information und Beratung entgegentreten. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie Informationen über Glücksspiele und die in Sachsen-Anhalt bestehenden Beratungs- und Hilfeangebote.

Die Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht in Sachsen Anhalt hat leider zum Jahresende 2017 den Betrieb einstellen müssen. Grund waren fehlende Fördergelder. Nach achte Jahren sei es unter anderem aus haushaltspolitischen Erwägungen, Zeit die Förderung zu überprüfen, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung zwei Monate vor dem Aus.

Mit Unterstützung von Slots Express, dem Portal für seriöse Online Casinos, konnten zumindest Teile dieser Webseite wiederhergestellt und dauerhaft erhalten werden. Wichtig hier ist vor allem die Linkliste mit Beratungsstellen für Hilfebedürftige. Alle auf der Liste genannten Einrichtungen bieten teils umfassende Informationen zum Thema und können Spielsüchtigen gezielt helfen.

Informationen zum Thema Spielsucht

Von der Weltgesundheitsorganisation wurde Spielsucht bzw. das pathologische (krankhafte) Spielen bereits 1992 als Krankheit anerkannt. Jedoch bezieht sich der Begriff Spielsucht und pathologisches Spielen hier nur auf das Spielen von Glücksspielen. Von einem pathologischen Glücksspielverhalten (Spielsucht) wird ausgegangen, wenn der Spieler/die Spielerin nicht mehr vernunftgesteuert in Maßen spielt und erst dann mit dem Glücksspielen aufhören kann, wenn kein Geld mehr verfügbar ist.

Die deutschen Renten- und Krankenversicherungen haben das pathologische Glücksspielverhalten im Jahr 2001 als Erkrankung anerkannt und den gemeinsamen einheitlichen Diagnoseschlüssel 30791 „Spielsucht“ aufgenommen. Diese Anerkennung ist wichtig, mit ihr ist die Grundlage für die Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungsleistungen gegeben. Glücksspielsüchtige haben Anspruch auf ambulante und stationäre Behandlung sowie auf Nachsorge. Im Einzelfall können auch Adaptionsbehandlungen beansprucht werden. Zudem ist mit der offiziellen Anerkennung die Möglichkeit gegeben, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Einarbeitungszuschuss für einen neuen Arbeitgeber) oder zu einer Umschulung zu gewähren.

In den internationalen Klassifikationssystemen DSM- V (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders; Diagnostisches und Statistisches Handbuch Psychischer Störungen) und ICD-10(International Statistical Classification of Diseases and Related Health;  Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) ist das pathologische Glücksspielen den Impulskontrollstörungen zugeordnet.

Im ICD-10 wird pathologisches Spielen (F63.0) wie folgt definiert:

Die Störung besteht in häufigem und wiederholtem episodenhaften Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt.

Laut dem DSM-V handelt es sich bei pathologischem Spielen um ein dauerhaftes und häufig auftretendes problematisches Glücksspielen es führt nach Angaben der Personen in klinisch bedeutsamer Weise zu Beeinträchtigungen oder Leiden, wobei mindestens vier der folgenden Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vorliegen:

  • Notwendigkeit des Glücksspielens mit immer höheren Einsätzen, um eine gewünschte Erregung zu erreichen.
  • Unruhe und Reizbarkeit bei dem Versuch, das Glücksspielen einzuschränken oder aufzugeben.
  • Wiederholte erfolglose Versuche, das Glücksspielen zu kontrollieren, einzuschränken oder aufzugeben.
  • Starke gedankliche Eingenommenheit durch Glückspielen (z. B. starke Beschäftigung mit gedanklichem Nacherleben vergangener Spielerfahrungen, mit Verhindern oder Planen der nächsten Spielunternehmung, Nachdenken über Wege, Geld zum Spielen zu beschaffen.
  • Häufiges Glücksspielen in belastenden Gefühlszuständen (z. B. Hilflosigkeit, Schuldgefühlen, Angst, depressiver Stimmung).
  • Rückkehr zum Glücksspielen am nächsten Tag, um Verluste auszugleichen (dem Verlust „hinterherjagen“).
  • Belügen anderer, um das Ausmaß der Verstrickung in das Glücksspielen zu vertuschen.
  • Gefährdung oder Verlust einer wichtigen Beziehung, eines Arbeitsplatzes, von Ausbildungs- oder Aufstiegschancen aufgrund des Glücksspielens.
  • Verlassen auf finanzielle Unterstützung durch andere, um die durch das Glückspielen verursachte finanzielle Notlage zu überwinden.